Rauchwarnmelderpflicht

Rauchwarnmelder wurden gemäß § 15 (LBO-BW) Landesbauordnung Baden-Württemberg ab dem 31. Dezember 2014 für alle Wohngebäude Pflicht. Für Neubauten besteht diese Pflicht in Baden-Württemberg bereits seit dem 10. Juli 2013.

Wir beraten Sie gerne für die optimale Ausstattung Ihrer Immobilie mit Marken-Brandmeldern. Die kleinen Warngeräte können im Falle eines Brandes Menschenleben retten. Die Installation solcher Geräte ist daher eine überaus wichtige Maßnahme. Sprechen Sie uns an.

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  • Nennkapazität: 7kg
  • max. Schleuderdrehzahl 1400U/min
 
 

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